Beitragsordnung
§1
Jedes
Mitglied des Schneckenverein Mönchwinkel e.V., ist gemäß der Vereinssatzung
verpflichtet nach Vollendung seines 18. Lebensjahres einen vierteljährlichen
Beitrag zu entrichten. Dieser ist innerhalb der ersten 14 Tage des Vierteljahres
zu entrichten. Die einzelnen Beitragsstaffellungen sind dem nächsten Paragraph
zu entnehmen.
§2
Die
Beiträge staffeln sich wie folgt:
Berufstätige
Mitglieder 15
Euro
Rentner,
Studenten und Arbeitssuchende
7.50 Euro
Schüler
3 Euro
Ehrenmitglieder
werden nach ihrer momentanen Tätigkeit eingestuft.
Ehrenvorsitzende
sind vom Beitrag befreit.
§3
Den
Mitgliedern ist es frei gestellt ob Sie gleich für 4 Quartale bezahlen wollen,
auf Antrag kann auch über eine Monatliche Bezahlung entschieden werden. Wird
ein Beitrag nach einmaliger mündlicher Ermahnung, die fünf Tage nach der in §1
festgehaltenen Zahlungsfrist erfolgt und darauf folgendem schriftlichen Hinweis
der zehn Tage nach der in §1 festgehaltenen Zahlungsfrist immer noch nicht
gezahlt, wird am nächsten Tag einmal eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben, ab
dann gilt eine frist von fünf Tagen. Wird der Beitrag dann immer noch nicht
bezahlt, kann die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen, da gegen §4 der
Satzung verstoßen wurde. Ein Austritt aus dem Verein während der Mahnzeit ist
nicht möglich.
§4
Diese
Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrem Beschluss in kraft.
(Beschlossen
am 03.März 2007)