Beitragsordnung

§1

Jedes Mitglied des Schneckenverein Mönchwinkel e.V., ist gemäß der Vereinssatzung verpflichtet nach Vollendung seines 18. Lebensjahres einen vierteljährlichen Beitrag zu entrichten. Dieser ist innerhalb der ersten 14 Tage des Vierteljahres zu entrichten. Die einzelnen Beitragsstaffellungen sind dem nächsten Paragraph zu entnehmen.

 

§2

Die Beiträge staffeln sich wie folgt:

Berufstätige Mitglieder     15 Euro

Rentner, Studenten und Arbeitssuchende     7.50 Euro

Schüler     3 Euro

Ehrenmitglieder werden nach ihrer momentanen Tätigkeit eingestuft.

Ehrenvorsitzende sind vom Beitrag befreit.

 

§3

Den Mitgliedern ist es frei gestellt ob Sie gleich für 4 Quartale bezahlen wollen, auf Antrag kann auch über eine Monatliche Bezahlung entschieden werden. Wird ein Beitrag nach einmaliger mündlicher Ermahnung, die fünf Tage nach der in §1 festgehaltenen Zahlungsfrist erfolgt und darauf folgendem schriftlichen Hinweis der zehn Tage nach der in §1 festgehaltenen Zahlungsfrist immer noch nicht gezahlt, wird am nächsten Tag einmal eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben, ab dann gilt eine frist von fünf Tagen. Wird der Beitrag dann immer noch nicht bezahlt, kann die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen, da gegen §4 der Satzung verstoßen wurde. Ein Austritt aus dem Verein während der Mahnzeit ist nicht möglich.

 

§4

Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrem Beschluss in kraft.

(Beschlossen am 03.März 2007)